Rechtsprechung
VG Bayreuth, 22.10.2020 - B 1 S 20.788 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StVG § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1; StVG § 28 Abs. 3 Nr. 1 - 3
Bindung an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten bei Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Würzburg, 28.04.2020 - W 6 S 20.510
Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger - einstweiliger …
Auszug aus VG Bayreuth, 22.10.2020 - B 1 S 20.788
Die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 20.4.1994 - 11 C 54/92 - NJW 1995, 70 f.), wonach Verkehrsbehörden bei Anordnungen nach § 2a Abs. 2 StVG (a.F.) nicht an die darin enthaltenen Sachverhaltsfeststellungen gebunden sind, wenn gewichtige Anhaltspunkte gegen deren Richtigkeit sprechen, ist durch die Neufassung des Gesetzes überholt (VG Würzburg, B.v. 28.4.2020 - W 6 S 20.510 - juris).Demnach erweist sich die Verpflichtung der Antragstellerin zur Teilnahme an dem angeordneten Aufbauseminar als rechtmäßig, insbesondere ist die gesetzte Frist von fast 3 Monaten angemessen (vgl. VG Würzburg, B.v. 28.4.2020 - W 6 S 20.510 - juris: 2 Monate angemessen).
- BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 54.92
Rechtskraft eines Bußgeldbescheides
Auszug aus VG Bayreuth, 22.10.2020 - B 1 S 20.788
Die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 20.4.1994 - 11 C 54/92 - NJW 1995, 70 f.), wonach Verkehrsbehörden bei Anordnungen nach § 2a Abs. 2 StVG (a.F.) nicht an die darin enthaltenen Sachverhaltsfeststellungen gebunden sind, wenn gewichtige Anhaltspunkte gegen deren Richtigkeit sprechen, ist durch die Neufassung des Gesetzes überholt (VG Würzburg, B.v. 28.4.2020 - W 6 S 20.510 - juris).